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Cannabis
» Marktbezogene Aspekte und Regulierungen

Verzeigungen & Zollkontrollen

QuellenEidgenössischen Zollverwaltung (EZV) für die Beschlagnahmungen und die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Verzeigungen.

Die durch das Bundesamtes für Statistik (BFS) publizierten Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zeigen für das Jahr 2018, dass 55.3% der Verzeigungen wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) dem Konsum von Cannabinoiden zugerechnet werden können (Abbildung).

Die Anzahl der Verzeigungen aufgrund des Gebrauchs von Cannabisprodukten allgemein hat seit Beginn der 1990er Jahre stark zugenommen. Während bei den Verzeigungen aufgrund des Gebrauchs von Marihuana insgesamt eine Zunahme beobachtet werden kann, haben die Verzeigungen aufgrund des Gebrauchs von Haschisch im gleichen Zeitraum deutlich abgenommen (vgl. Abbildung BFS - Betäubungsmittelgesetz: Verzeigungen wegen Cannabisgebrauchs, nach Substanzen (1990-2018)).

In den ersten beiden Jahren nach der Revision des BetmG am 01. Oktober 2013 hat die Anzahl der Verzeigungen und Ordnungsbussen zusammen genommen weiter zugenommen. Seit 2015 zeichnet sich eine Trendwende ab, die Anzahl der Verzeigungen und Ordnungsbussen nahm etwas ab. Das revidierte BetmG sieht für Erwachsene statt einer Verzeigung eine Ordnungsbusse von 100 Franken vor, wenn die Menge von 10 Gramm Cannabis nicht überschritten wird und die Busse akzeptiert wird.

BFS - Betäubungsmittelgesetz: Verzeigungen wegen Cannabisgebrauchs, nach Substanzen (1990-2018)

Anmerkungen:* Jede Verzeigung wird nur einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl Substanzen und Straftaten.
** Im Jahr 2009 erfolgte eine grundlegende Änderung der Methode der Datenerhebung und der Darstellung der Statistiken; siehe Medienmittelung des BFS dazu.
*** Revision des Betäubungsmittelgesetzes am 01. Oktober 2013: Akzeptiert und bezahlt die erwachsene Person die Ordnungsbusse von 100.-, die auferlegt werden kann, wenn er/sie nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt, wird weder eine Verzeigung noch ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet.
**** Anpassung der Strafpraxis bei Ordnungsbussen in mehreren Kantonen ab Herbst 2017.
"andere" = Hanfplantagen und Haschischöl.
Quelle:BFS: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

Gemäss der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) wurden im Jahr 2018 bei Schweizerischen Zollkontrollen insgesamt 1'357 kg Cannabis sichergestellt (Abbildung). Seit 2009 kann eine deutliche Zunahme beobachtet werden, auch wenn die sichergestellten Mengen über die Jahre ziemlich stark variieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schwankungen relativ unabhängig vom Markt sind und eher auf strukturelle Faktoren (z.B. Personalbestand, bewilligte Mittel) oder Zufall zurückgeführt werden können. Diese Ergebnisse sollten daher sehr vorsichtig interpretiert werden.

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