Die Entwicklung der Anzahl der Verzeigungen von Halluzinogenen ist mit Vorsicht zu interpretieren, denn viele marktbezogene Faktoren (Handelsvolumen und Anzahl der Konsumierende), aber auch strukturelle Faktoren (Änderungen in der Politik bezüglich Kontrolle und strafrechtlicher Verfolgung) beeinflussen die jährliche Anzahl der Verzeigungen.
Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasste Anzahl Verzeigungen wegen des Gebrauchs von LSD waren 1996 auf einem Höhepunkt, als mehr als 600 Verzeigungen registriert wurden (vgl. Abbildung BFS - Betäubungsmittelgesetz: Verzeigungen wegen Halluzinogengebrauchs, nach Substanzen (1990-2018)). Im Jahr 2002 fielen sie auf das tiefste Niveau (96 Verzeigungen). Bis 2013 kann erneut eine Zunahme der Anzahl der Verzeigungen wegen LSD-Gebrauchs beobachtet werden. Seither ist sie stabil geblieben (2018: 276 Fälle). Die Anzahle der Verzeigungen wegen einer Einnahme von Psilocybinen (halluzinogene Pilze) hat bis 2013 stark zugenommen, seither scheint sie trotz jährlichen Schwankungen ziemlich stabil zu sein (2018: 155 Fälle).
BFS - Betäubungsmittelgesetz: Verzeigungen wegen Halluzinogengebrauchs, nach Substanzen (1990-2018)
Anmerkungen: | * Im Jahr 2009 erfolgte eine grundlegende Änderung der Methode der Datenerhebung und der Darstellung der Statistiken; siehe Medienmittelung des BFS dazu. Gleichwohl sind die Daten im Ganzen vergleichbar und erlauben, Entwicklungen zu verfolgen. Für Psilocybine fehlen die Daten vor dem Jahr 2004. |
Quelle: | BFS: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) |
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