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Amphetamine, Ecstasy und ähnliche Stimulanzien
» Marktbezogene Aspekte und Regulierungen

Verzeigungen & Zollkontrollen

QuellenPolizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die Verzeigungen.

Die Entwicklung der Anzahl der Verzeigungen von Amphetaminen und ähnlichen Stimulanzien ist mit Vorsicht zu interpretieren, denn viele marktbezogene (Handelsvolumen, Zerschlagung von Beschaffungswegen, Anzahl Personen mit Einnahme, usw.) wie auch strukturelle Faktoren (Änderungen in der Politik bzgl. Kontrolle und strafrechtlicher Verfolgung) haben einen Einfluss auf die jährliche Anzahl der Verzeigungen.

Daten zum Umfang der Beschlagnahmungen von Amphetaminen liegen derzeit keine vor.

Gemäss den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik erreichte die Anzahl der Verzeigungen für einen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen Konsums von Ecstasy 1996 einen Höhepunkt (vgl. Abbildung BFS - Betäubungsmittelgesetz: Verzeigungen wegen Gebrauchs von Amphetaminen oder ähnlichen Stimulanzien (1990-2017)). Nach einer Abnahme der Anzahl der Verzeigungen bis 2003 und einer relativ stabilen Phase im Anschluss, steigt sie seit 2010 wieder an. Im Gegensatz dazu nahm die Anzahl der Verzeigungen wegen Konsums von Amphetamin und Methamphetamin (Daten zu Methamphetamin liegen seit 2002 vor) stetig zu. Seit 2009 ist die Anzahl der Verzeigungen wegen Gebrauchs von Amphetamin deutlich häufiger als die wegen Ecstasygebrauchs.

Seit 2013 überschreiten die Verzeigungen wegen Amphetamin- und Ecstasygebrauchs zusammen genommen den Stand von 1996, was ein Wiedererstarken des Interesses an diesen Substanzen unterstreicht. Diese Entwicklung kann auch anhand anderer Indikatoren beobachtet werden (siehe Prävalenz und Behandlungs- und Betreuungsnachfrage). Alle drei Substanzen zusammengenommen erreichte die Anzahl der Verzeigungen 2016 die höchste jemals registrierte Anzahl.

BFS - Betäubungsmittelgesetz: Verzeigungen wegen Gebrauchs von Amphetaminen oder ähnlichen Stimulanzien (1990-2018)

Anmerkungen:* Im Jahr 2009 erfolgte eine grundlegende Änderung der Methode der Datenerhebung und der Darstellung der Statistiken; siehe Medienmittelung des BFS dazu. Gleichwohl sind die Daten im Ganzen vergleichbar und erlauben, Entwicklungen zu verfolgen. Allerdings werden seit 2009 vom BFS keine Daten mehr bezüglich des Handels zur Verfügung gestellt.
Quelle:BFS: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
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