Anmerkungen: | * Jede Verzeigung wird nur einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl Substanzen und Straftaten. ** Im Jahr 2009 erfolgte eine grundlegende Änderung der Methode der Datenerhebung und der Darstellung der Statistiken; siehe Medienmittelung des BFS dazu. *** Revision des Betäubungsmittelgesetzes am 01. Oktober 2013: Akzeptiert und bezahlt die erwachsene Person die Ordnungsbusse von 100.-, die auferlegt werden kann, wenn er/sie nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt, wird weder eine Verzeigung noch ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet. **** Anpassung der Strafpraxis bei Ordnungsbussen in mehreren Kantonen ab Herbst 2017. "andere" = Hanfplantagen und Haschischöl. |
Quelle: | BFS: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) |